Promotionsausschuss
Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie
- Ausführungsbestimmungen der Abteilung INKO
- Ordnung zur Umsetzung der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbereich gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung - CEHVO) für Promotions- und Habilitationsordnungen an der Universität Duisburg-Essen vom 11. Mai 2020
- Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Umsetzung der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbereich gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung - CEHVO) für Promotions- und Habilitationsordnungen an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Mai 2020
Promotionsordnung 2015
Übergangsregelung: wer Doktorand nach einer alten Promotionsordnung ist, kann bis zur Einreichung der Dissertation formlos die Anwendung der PromO 2015 beantragen.
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Regelungen:
- Ordnung
- Verlaufsplan
- Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: anabin
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Zulassung als
Doktorand/in:
- Wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie reichen sie bitte alle Unterlagen zusätzlich in digitaler Form ein
- Antrag auf Zulassung als Doktorand/in (bitte zusätzlich als Word-Dokument - nicht pdf - mailen)
- Betreuungsvereinbarung
- Anlage: Betreuungsvereinbarung
- Hinweise zur Qualifikationsphase
- Vordruck: Festlegung der Qualifikationsphase
- Kumulative Dissertation:
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Einreichung der Dissertation:
- Wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie reichen sie bitte alle Unterlagen zusätzlich in digitaler Form ein
- Hinweis: Einseitig gedruckte Dissertationen führen wegen des höheren Gewichts zu Handling-Problemen und dadurch zu Verzögerungen im Verfahren!
- Bitte laden Sie die Dissertation als pdf-Datei bei Sciebo, Dropbox oder einem anderen File-Sharer hoch und mailen den Link zusammen mit dem Antrag.
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- Bitte zusätzlich als Word-Dokument - nicht pdf - mailen)
- Die/der BetreuerIn sollte ferner einen Vorschlag zur Besetzung der Kommission mailen
- Die Zusammenfassung der Dissertation kann entweder in der Arbeit oder als separates Dokument eingereicht werden.
- Muster-Titelblatt für die Einreichung
- Nachweis der Qualifikationsphase (nur rechte Spalte ausfüllen)
- Mündliche Prüfung:
- Veröffentlichung:
Einschreibung/Rückmeldung als Promotionsstudent
Doktorandenstatus vs. Promotionsstudent
- Doktorand/in werden Sie, indem Sie den entsprechenden Antrag beim Promotionsausschuss stellen. Dadurch erwerben Sie das Recht auf die Betreuung Ihres Promotionsvorhabens, sowie das Recht auf Einreichung Ihrer Dissertation. Promotionsstudent/in werden Sie durch Einschreibung beim Studierendensekretariat (Einschreibungswesen). Hierzu ist der Nachweis des Doktorandenstatus' notwendig. (In der Vergangenheit wurde dies teilweise anders gehandhabt).
- Für das Promotionsverfahren ist es unerheblich, ob und wie lange sie als Promotionsstudent eingeschrieben waren/sind.
Rückmeldung
Falls Sie als Promotionsstudent länger als 5 Jahre eingeschrieben sind, verlangt das Studierendensekretariat jetzt eine Bescheinigung, dass Sie noch aktiv an Ihrer Promotion arbeiten. Schicken Sie mir dazu bitte eine Email, und Sie bekommen eine Bescheinigung, die Sie noch von Ihrem Betreuer unterschreiben lassen müssen.
Ombudspersonen
Bei Konflikten im Zusammenhang mit Ihrem Promotionsverfahren können Sie sich an eine der Ombudspersonen der Abteilug wenden:
Promotionsbetreuung durch Nachwuchsgruppenleiter
Promotionsordnung 2009
- Regelungen:
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Einreichung der Dissertation:
- Hinweis: Einseitig gedruckte Dissertationen führen wegen des höheren Gewichts zu Handling-Problemen und dadurch zu Verzögerungen im Verfahren!
- Bitte laden Sie die Dissertation als pdf-Datei bei Sciebo, Dropbox oder einem anderen File-Sharer hoch und mailen den Link zusammen mit dem Antrag.
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- Bitte zusätzlich als Word-Dokument mailen
- Die/der BetreuerIn sollte ferner einen Vorschlag zur Besetzung der Kommission mailen
- Die Zusammenfassung der Dissertation kann entweder in der Arbeit oder als separates Dokument eingereicht werden.
- Muster-Titelblatt für die Einreichung
- Mündliche Prüfung:
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Veröffentlichung:
- Muster-Titelblatt für die Veröffentlichung Hinweis: bei elektronischer Veröffentlichung sind ab sofort nur noch zwei Pflichtexemplare bei der UB abzuliefern.